Auch, wenn es bisweilen den Anschein erweckt: KI-Sprachmodelle sind nicht neutral und können es niemals sein. Sie stecken vielmehr “voller Vorurteile und Wertungen“, wie Wissenschaftler betonen.
Die Desinformations- undManipulationsgefahr ist entsprechend hoch. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die EU mit dem „AI Act“ Standards etablieren will. Dabei stellt sich zwar– wie so oft in Europa – die Frage, ob die Vorgaben zu einem Übermaß an Bürokratie führen, gerade für mittelständische Unternehmen.
Darüber sollten wir intensiv diskutieren, aber nicht vergessen: KI braucht Regeln, damit die Technologievertrauenswürdig bleibt. Das ist im ureigensten Interesse der Wirtschaft. Denn Vertrauen ist Voraussetzung dafür, dass sich Innovationen am Markt etablieren. Wer Regulierung pauschal als Innovationshemmnis geißelt, offenbart kurzfristiges Denken.
Kanzleien müssen auch berufsrechtliche Vorgaben einhalten
Ich bin fest überzeugt, dass der am 1. Februar 2025 in Kraft getretene AI Act für den Wirtschafts- undTechnologiestandort Europa ein Schritt in die richtige Richtung ist. Im Übrigen sind die Vorgaben keine Bürokratiekeule: In vielen Fällen ist der Aufwand überschaubar oder zumindest vertretbar. Zudem hat die EU gerade angekündigt, die Vorgaben zu entschlacken und insbesondere mittelständische Unternehmen zu entlasten.
Besondere Vorsicht ist allerdings in meiner Branche geboten: Kanzleien müssen beim Einsatz von LegalTech-Programmen neben Datenschutz- und Compliance-Vorschriften auch berufsrechtliche Vorgaben einhalten.
Laut einem aktuellen Leitfaden der Bundesrechtsanwältekammer drohen bei unüberlegtem KI-Einsatz zum Beispiel Verstöße gegen den„Grundsatz der höchstpersönlichen Leistungserbringung“ und gegen anwaltliche Verschwiegenheitspflichten.
Ich empfehle die Lektüre wärmstens und erlaube mit zudem den Hinweis: Auf der sicheren Seite sind Kanzleien mit einem Software-Partner, der neben IT- auch juristische und berufsrechtliche Kompetenz mitbringt. Bei uns dürfen Sie sich sicher sein, dass Legal-Tech-Anwendungen nicht nur DSGVO- und AI-Act-konform sind, sondern auch in vollem Einklang mit berufsrechtlichen Anforderungen stehen. Sprechen Sie uns gerne an.